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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Für das: Ingenieurbüro für Elektronik und Mikroprozessortechnik, Obereiberg 41, 87499 Wildpoldsried.
Geschäftsform: Einzelunternehmen; Geschäftsführer: Dipl.Ing.(FH) Peter Huber

1. Allgemeines
Das Geschäftsfeld ist primär die Entwicklungsdienstleistung von elektronischen Schaltkreisen und der zugehörigen Software. Wo erforderlich oder sinnvoll können je nach Anwendung auch Komponenten und Geräte produziert und mit vertrieben werden.
Spätestens mit Entgegennahme unserer Leistungen gelten diese Bedingungen in der aktuellen Fassung als vom Besteller anerkannt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden auch dann nicht verpflichtend, wenn wir diesen nicht nochmals widersprechen.
Es gilt, auch bei Vertragsabschluß mit  Kunden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, jeweils das deutsche Recht.

2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen (im folgenden Unterlagen) behalten wir uns die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind uns, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

3. Preise sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto, ab Firmensitz Wildpoldsried, ausschließlich Verpackung, Versicherung, Versandkosten und gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Als Währung gilt stets der Euro, außer es wurde explizit eine andere Währung vermerkt. Es werden keine Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern (Privatkunden) abgeschlossen. Die Rechnungsstellung erfolgt am Tage des Versandes der Ware, es sei denn, es wurden Abschlagszahlungen oder Vorauskasse vereinbart. Alle Rechnungen sind ohne Abzug nach 30 Tagen zur Zahlung fällig, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart. Bei Neukunden sowie Kunden, welche bereits einmal in Zahlungsverzug gerieten, behalten wir uns Lieferungen gegen Vorauskasse vor.
Bei Überschreiten des Zahlungsziels tritt sofortiger Verzug ein. Wir behalten uns vor, ohne Vorwarnung Mahnbescheide zu erlassen.
Es werden, unabhängig von den Mahngebühren, Verzugszinsen berechnet.
Da unsere Rechtsgeschäfte nicht mit Verbrauchern abgeschlossen werden, werden nach §288 Abs.1 Satz2 BGB, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz vom Rechnungsendbetrag, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines noch höheren Schadens, berechnet.
Mahngebühren werden ab der 2. Mahnung mit € 7,00 pro Mahnung in Rechnung gestellt.
Schriftliche Mahnungen sind eine freiwillige Leistung. Es steht uns daher frei, auch sofort nach Eintritt des Zahlungsverzugs unsere Ansprüche über ein Mahngericht geltend zu machen.
Preiserhöhungen sind nach Vertragsabschluß zulässig, wenn sie auf Veränderung von preisbildenden Faktoren beruhen, die unvorhersehbar nach Vertragsabschluß entstanden sind. Die Preiserhöhung muß in ihrer Höhe durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist angezeigt werden. Ändern sich bestehende Grundlagen nach Vertragsabschluß, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Besteller erwachsen aus solchen Geschäftsmaßnahmen gegen uns keinerlei Ansprüche gegen uns.
Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen, jedoch unter Ablehnung jeglicher Verantwortung. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Verpackungs- und Versandkosten werden zu Selbstkosten berechnet und getrennt ausgewiesen. Genannte Lieferzeiten sind nur als ungefähre Angabe anzusehen. Jegliche Regressansprüche gegen uns wegen Überschreitens der Lieferzeit sind ebenso ausgeschlossen wie Rücktritt des Bestellers vom Vertrag aus diesem Grunde, es sei denn, es wurde schriftlich von uns eine andere Vereinbarung bestätigt.

4. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehen.

5. Eignung und Beschaffenheit
Alle Angaben und Auskünfte über Eignung, Beschaffenheit und Anwendung unserer Ware befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen. Für die Beachtung gesetzlicher, behördlicher und sonstiger Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Kunde verantwortlich.
Unsere Produkte sind nicht für den Einsatz in sicherheitsrelevanten Anwendungen zugelassen!
Gelten bestimmte Sicherheitsanforderungen, so sind diese zwingend durch qualifizierte übergeordnete Maßnahmen mit dafür zugelassenen Betriebsmitteln zu realisieren!
Insbesondere für kundenspezifische Entwicklungen und Produkte gilt weiter:
Wir entwickeln Produkte nach Lastenheft. Das Lastenheft wird von uns schriftlich bestätigt. Es können vom Besteller nur Ansprüche geltend gemacht werden, welche fehlerhafte oder unvollständige Dienstleistungen bezüglich der im Lastenheft aufgeführten Eigenschaften betreffen.
Der Besteller hat in jedem Fall die Funktion des Produktes für seinen Einsatzbereich sorgfältig zu überprüfen. Die korrekte Funktion des kundenspezifischen Produktes nach Lastenheft wird vom Besteller bestätigt, entweder schriftlich, durch Bezahlung des vollen Rechnungsbetrages, durch den tatsächlichen Einsatz oder durch Weitergabe des kundenspezifischen Produktes an einen Dritten (z.B. Kunden des Bestellers). Mit dieser Bestätigung geht das Risiko an der Verwendung des Produktes in seiner Gesamtheit auf den Besteller über.

6. Rücknahme / Entsorgung von Elektro-Altgeräten
Für Geräte, welche von uns hergestellt oder von uns in unserem Namen vertrieben wurden, gilt folgende Vereinbarung:
Der Kunde stellt uns von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. Alternativ besteht auf Wunsch des Kunden auch die Möglichkeit, dass wir die Geräte nach Nutzungsbeendigung auf Kosten des Kunden zurücknehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß entsorgen.

7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Beanstandungen auf Vollständigkeit (Art und Menge) sind uns innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der Ware anzuzeigen.
Ein Anspruch auf Garantieleistung entfällt bei natürlicher Abnutzung, bei fehlerhafter Behandlung, bei falscher Bedienung, bei unsachgemäßer Anwendung sowie bei übermäßiger Beanspruchung.
Unfreie Rücksendungen werden grundsätzlich nicht angenommen. Eine Erstattung der Rücksendekosten liegt alleine in unserem Ermessen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wildpoldsried und Gerichtsstand ist Kempten.

 
Sollte einer der genannten Punkte 1 bis 8 unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Punkte unberührt.

(AGB-Fassung vom 02.01.2012)