Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Für
das: Ingenieurbüro für Elektronik und Mikroprozessortechnik, Obereiberg 41,
87499 Wildpoldsried.
Geschäftsform: Einzelunternehmen; Geschäftsführer: Dipl.Ing.(FH) Peter Huber
1.
Allgemeines
Das Geschäftsfeld ist primär die
Entwicklungsdienstleistung von elektronischen Schaltkreisen und der zugehörigen
Software. Wo erforderlich oder sinnvoll können je nach Anwendung auch
Komponenten und Geräte produziert und mit vertrieben werden.
Spätestens mit Entgegennahme unserer Leistungen gelten diese Bedingungen in der
aktuellen Fassung als vom Besteller anerkannt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen
bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen
unserer Kunden werden auch dann nicht verpflichtend, wenn wir diesen nicht
nochmals widersprechen.
Es gilt, auch bei Vertragsabschluß mit Kunden
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, jeweils das deutsche Recht.
2.
Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Die zu dem
Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben
sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet sind.
An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen (im folgenden
Unterlagen) behalten wir uns die eigentums- und urheberrechtlichen
Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer
vorherigen schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind
uns, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
3.
Preise sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto, ab Firmensitz
Wildpoldsried, ausschließlich Verpackung, Versicherung, Versandkosten und
gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Als Währung gilt stets der
Euro, außer es wurde explizit eine andere Währung vermerkt. Es werden keine
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern (Privatkunden) abgeschlossen. Die
Rechnungsstellung erfolgt am Tage des Versandes der Ware, es sei denn, es wurden
Abschlagszahlungen oder Vorauskasse vereinbart. Alle Rechnungen sind ohne Abzug
nach 30 Tagen zur Zahlung fällig, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere
Zahlungsfrist vereinbart. Bei Neukunden sowie Kunden, welche bereits einmal in
Zahlungsverzug gerieten, behalten wir uns Lieferungen gegen Vorauskasse vor.
Bei Überschreiten des Zahlungsziels tritt sofortiger Verzug ein. Wir behalten
uns vor, ohne Vorwarnung Mahnbescheide zu erlassen.
Es werden, unabhängig von den Mahngebühren, Verzugszinsen berechnet.
Da unsere Rechtsgeschäfte nicht mit Verbrauchern abgeschlossen werden, werden
nach §288 Abs.1 Satz2 BGB, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils
geltenden Basiszinssatz vom Rechnungsendbetrag, unter Vorbehalt der
Geltendmachung eines noch höheren Schadens, berechnet.
Mahngebühren werden ab der 2. Mahnung mit € 7,00 pro Mahnung in Rechnung
gestellt.
Schriftliche Mahnungen sind eine freiwillige Leistung. Es steht uns daher frei,
auch sofort nach Eintritt des Zahlungsverzugs unsere Ansprüche über ein
Mahngericht geltend zu machen.
Preiserhöhungen sind nach Vertragsabschluß zulässig, wenn sie auf Veränderung
von preisbildenden Faktoren beruhen, die unvorhersehbar nach Vertragsabschluß
entstanden sind. Die Preiserhöhung muß in ihrer Höhe durch die Veränderung
der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Vertragspartner
innerhalb einer angemessenen Frist angezeigt werden. Ändern sich bestehende
Grundlagen nach Vertragsabschluß, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Dem Besteller erwachsen aus solchen Geschäftsmaßnahmen gegen uns keinerlei
Ansprüche gegen uns.
Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen, jedoch unter Ablehnung
jeglicher Verantwortung. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers.
Verpackungs- und Versandkosten werden zu Selbstkosten berechnet und getrennt
ausgewiesen. Genannte Lieferzeiten sind nur als ungefähre Angabe anzusehen.
Jegliche Regressansprüche gegen uns wegen Überschreitens der Lieferzeit sind
ebenso ausgeschlossen wie Rücktritt des Bestellers vom Vertrag aus diesem
Grunde, es sei denn, es wurde schriftlich von uns eine andere Vereinbarung bestätigt.
4.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten
Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit
dem Kunden zustehen.
5.
Eignung und Beschaffenheit
Alle Angaben und Auskünfte über Eignung,
Beschaffenheit und Anwendung unserer Ware befreien den Kunden nicht von eigenen
Prüfungen. Für die Beachtung gesetzlicher, behördlicher und sonstiger
Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Kunde verantwortlich.
Unsere Produkte sind nicht für den Einsatz in sicherheitsrelevanten Anwendungen
zugelassen!
Gelten bestimmte Sicherheitsanforderungen, so sind diese zwingend durch
qualifizierte übergeordnete Maßnahmen mit dafür zugelassenen Betriebsmitteln
zu realisieren!
Insbesondere für kundenspezifische Entwicklungen und Produkte gilt weiter:
Wir entwickeln Produkte nach Lastenheft. Das Lastenheft wird von uns schriftlich
bestätigt. Es können vom Besteller nur Ansprüche geltend gemacht werden,
welche fehlerhafte oder unvollständige Dienstleistungen bezüglich der im
Lastenheft aufgeführten Eigenschaften betreffen.
Der Besteller hat in jedem Fall die Funktion des Produktes für seinen
Einsatzbereich sorgfältig zu überprüfen. Die korrekte Funktion des
kundenspezifischen Produktes nach Lastenheft wird vom Besteller bestätigt,
entweder schriftlich, durch Bezahlung des vollen Rechnungsbetrages, durch den
tatsächlichen Einsatz oder durch Weitergabe des kundenspezifischen Produktes an
einen Dritten (z.B. Kunden des Bestellers). Mit dieser Bestätigung geht das
Risiko an der Verwendung des Produktes in seiner Gesamtheit auf den Besteller über.
6. Rücknahme
/ Entsorgung von Elektro-Altgeräten
Für Geräte, welche von uns hergestellt oder von uns in unserem Namen
vertrieben wurden, gilt folgende Vereinbarung:
Der Kunde stellt uns von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht
der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
Alternativ besteht auf Wunsch des Kunden auch die Möglichkeit, dass wir die Geräte
nach Nutzungsbeendigung auf Kosten des Kunden zurücknehmen und nach den
gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß entsorgen.
7.
Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Beanstandungen auf Vollständigkeit (Art und Menge) sind uns innerhalb 2 Wochen
nach Erhalt der Ware anzuzeigen.
Ein Anspruch auf Garantieleistung entfällt bei natürlicher Abnutzung, bei
fehlerhafter Behandlung, bei falscher Bedienung, bei unsachgemäßer Anwendung
sowie bei übermäßiger Beanspruchung.
Unfreie Rücksendungen werden grundsätzlich nicht angenommen. Eine Erstattung
der Rücksendekosten liegt alleine in unserem Ermessen.
8.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wildpoldsried und Gerichtsstand
ist Kempten.
Sollte einer der genannten Punkte 1 bis 8 unwirksam werden, so bleibt die
Wirksamkeit der restlichen Punkte unberührt.
(AGB-Fassung vom 02.01.2012)